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1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder Beauftragung von Dienstleistungen (nachfolgend Auftrag) an die Cremanski & Company GmbH, Linienstraße 145, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Michael J. Jäger, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 208647 B (nachfolgend C&C), durch einen Auftraggeber (nachfolgend Kunde; C&C und Kunde bilden nachfolgend jeweils eine Partei und gemeinsam Parteien). Sie bestehen aus einem allgemeinen Teil, der für alle Vertragsbeziehungen gilt (Modul A), sowie besonderen Teilen, die in Verbindung mit dem allgemeinen Teil für spezielle Vertrags- oder Dienstleistungstypen gelten (Module B und C).

1.2 Ein Angebot des Kunden zur Auftragserteilung gilt als Annahme dieser AGB.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle Erweiterungen und Änderungen von Aufträgen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.4 Etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil eines Auftrags, wenn und soweit C&C ihnen oder Teilen davon ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Zustandekommen und Inhalt von Aufträgen

2.1 Alle Angebote von C&C sind freibleibend. Änderungen bleiben vorbehalten.

2.2 Aufträge zwischen C&C und dem Kunden kommen ausschließlich durch die schriftliche Annahme eines vom Kunden abgegebenen Angebots durch C&C zustande.

2.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt sind nur mit ausdrücklicher Bestätigung durch C&C zulässig.

2.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärungen) müssen mindestens in Textform erfolgen.

2.5 Gegenstand und Umfang des Auftrags ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und der Auftragsbestätigung. C&C schuldet die vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Jeder Auftrag wird von C&C nach den anerkannten Regeln sowie dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie unter Einhaltung der eigenen Erfahrungen und aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt der Leistungserbringung eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und diskret ausgeführt.

2.6 Der Kunde stellt C&C alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. C&C erbringt Beratungsleistungen auf Grundlage der vom Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen gelieferten Daten, Dokumente und Informationen. Diese werden durch C&C auf Plausibilität geprüft. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit trägt ausschließlich der Kunde.

2.7 C&C ist berechtigt, sachkundige Personen hinzuzuziehen und Dritte als Subunternehmer einzusetzen. C&C ist nicht verpflichtet, dem Kunden Angebote oder Rechnungen von Dritten vorzulegen.

3. Vergütung

3.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. Nicht bei Auftragserteilung vereinbarte Leistungen, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden, sind zusätzlich zu vergüten.

3.2 Alle Vergütungen sind in Euro vereinbart und Nettobeträge, d. h. sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.3 Mehrere Kunden haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Ansprüche von C&C aus dem Auftrag.

3.4 Die Vergütung wird durch gesonderte Rechnungsstellung abgerechnet. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten folgende Zusatzkosten:

3.5 Bleibt die Rechnung mehr als 10 Tage nach Fälligkeit unbezahlt, wird eine Mahngebühr von 15 EUR erhoben.

3.6 Bleibt die Rechnung mehr als 20 Tage nach Fälligkeit unbezahlt, wird eine zusätzliche Mahngebühr von 20 EUR erhoben.

3.7 Bleibt die Rechnung mehr als 30 Tage nach Fälligkeit unbezahlt, wird die Forderung an ein Inkassobüro übergeben; sämtliche dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

4. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretungsverbot

4.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

4.2 Der Kunde darf Forderungen gegen C&C nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von C&C abtreten oder zur Einziehung an Dritte übertragen. Dies gilt nicht für Abtretungen im Rahmen von § 354a HGB.

5. Handeln im Namen und für Rechnung des Kunden

5.1 Ohne Zustimmung des Kunden ist C&C nicht berechtigt, für die Durchführung des Auftrags erforderliche Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen.

5.2 Soweit im Einzelfall und mit Zustimmung des Kunden Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von C&C abgeschlossen werden, stellt der Kunde C&C von sämtlichen daraus entstehenden Verbindlichkeiten frei, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Pflichtverstoß von C&C beruhen.

6. Folgen von Leistungsstörungen

6.1 Mehraufwendungen von C&C aufgrund von Verstößen des Kunden gegen Informations- und Mitwirkungspflichten dürfen C&C zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen berechnen – auch wenn dadurch ein vereinbartes Vergütungsbudget überschritten wird.

6.2 C&C gerät nur dann in Verzug, wenn ausdrücklich mindestens in Textform vereinbarte Fristen überschritten werden und C&C den Verzug zu vertreten hat. Nicht zu vertreten sind insbesondere unvorhersehbare Ausfälle von Beratern/Subunternehmern, höhere Gewalt sowie andere unvorhersehbare Ereignisse.

7. Mängelansprüche

7.1 C&C schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

7.2 Mängel sind C&C unverzüglich, mindestens in Textform, mitzuteilen. Offensichtliche Schreibfehler oder Rechenfehler sind keine Mängel und dürfen jederzeit von C&C korrigiert werden. Leistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht, wenn sie vom Kunden ohne Beanstandung abgenommen wurden.

7.3 C&C gewährleistet nicht, dass die Leistungen des Kunden bestimmte Ergebnisse, insbesondere umsatzbezogene Erfolge, erzielen.

7.4 Ist C&C ein Mangel anzulasten, hat C&C ihn kostenfrei zu beheben, soweit ein berechtigtes Interesse des Kunden besteht. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde zurücktreten oder mindern.

7.5 Schadenersatz wegen Mängeln kann der Kunde nur verlangen, wenn C&C ein Verschulden trifft und erst nach zweimalig fehlgeschlagener Nacherfüllung.

7.6 Ansprüche wegen Mängeln verjähren in sechs Monaten. Verhandlungen hemmen die Verjährung nicht.

7.7 C&C haftet nicht für Leistungsstörungen oder Schäden im Zusammenhang mit ausdrücklich als Drittleistungen gekennzeichneten Services.

8. Haftung

8.1 C&C haftet für Schäden oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – wie folgt:

a) Bei Vorsatz, Arglist und im Rahmen von Garantien: unbegrenzt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit: in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens.
c) Bei einfacher Fahrlässigkeit einer Kardinalpflicht: in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch EUR … pro Schadensfall und EUR … insgesamt.

8.2 C&C kann sich auf Mitverschulden des Kunden berufen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Daten zu sichern und Schutz vor Malware nach dem Stand der Technik zu gewährleisten.

8.3 Bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Regelungen.

8.4 Schadenersatzansprüche verjähren nach zwei Jahren, sofern keine zwingendere gesetzliche Frist gilt. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Schadensfall eingetreten ist.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte, Schadensersatz

9.1 Alle Urheberrechte an Ergebnissen von C&C oder seinen Beauftragten (Analysen, Berichte, Gutachten, Pläne etc.) verbleiben bei C&C.

9.2 Die Vorschriften des UrhG gelten auch, wenn die Schöpfungshöhe gem. § 2 Abs. 2 UrhG nicht erreicht wird.

9.3 Nutzungsrechte werden nach vollständiger Vergütung für den vertraglich bestimmten Zweck eingeräumt. Grundsätzlich wird nur ein einfaches Nutzungsrecht gewährt. Eine exklusive Nutzung muss ausdrücklich vereinbart werden. Ohne Zustimmung dürfen Arbeiten weder verändert noch kopiert oder weitergegeben werden.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, C&C bei Veröffentlichungen als Urheber zu nennen. Ein Verstoß berechtigt C&C zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung.

9.5 Kundenhinweise begründen keine Miturheberschaft.

10. Vertraulichkeit, Datenschutz

10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über die Inhalte jedes Auftrags, außer gegenüber Mitarbeitern, Beratern oder soweit zur Leistungserbringung notwendig.

10.2 (Doppelt im Original) – gleiche Verpflichtung.

11. Referenzen

11.1 C&C darf den Firmennamen des Kunden sowie kurze Beschreibungen des Auftrags in einer Referenzliste angeben (Website, Präsentationen, Vorträge).

11.2 Weitere Nennungen sind vorher abzustimmen.

11.3 Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

12. Kündigung

12.1 Das Recht zur ordentlichen Kündigung ergibt sich aus dem Auftrag.

12.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Kündigt der Kunde ohne von C&C zu vertretenden Grund, steht C&C die anteilige Vergütung zu.

12.3 Kündigungen müssen mindestens in Textform erfolgen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

13.2 Erfüllungsort ist der Sitz von C&C. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin.

Modul B: Besonderer Teil – Dienstleistungen

14. Geltungsbereich

Module A und B gelten für alle Dienst- und Werkleistungen.

15. Selbstbestimmte Leistungserbringung

C&C erbringt Leistungen eigenverantwortlich und entscheidet selbst über Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung. Kundenanweisungen gelten nur soweit für die ordnungsgemäße Ausführung zwingend erforderlich.

16. Vermittlung von Dienstleistungen

Wird C&C als Vermittler tätig und kann der Vermittlungsauftrag nicht erfüllt werden, stellt der Kunde C&C von allen Ansprüchen Dritter frei. C&C schuldet keine Ersatzleistungen.

17. Abnahme und Gewährleistung bei Werkleistungen

17.1 Bei werkvertraglichen Leistungen informiert C&C über die Abnahmebereitschaft.

17.2 Der Kunde prüft unverzüglich. Ohne Rüge innerhalb von 30 Tagen gilt die Leistung als abgenommen.

17.3 Teilabnahmen können vereinbart werden.

17.4 Vorbehalte müssen schriftlich erklärt werden.

17.5 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

18. Vergütung

18.1 Vergütung ist bei Unterzeichnung des Angebots fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Werkleistungen nach Abnahme. Bei Leistungszeiträumen über vier Wochen sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

18.2 Nebenkosten sowie Reise- und Fahrtkosten werden vom Kunden erstattet.

19. Unlauterer Wettbewerb, Abwerbung, Vertragsstrafe

19.1 Der Kunde verpflichtet sich zu fairen Wettbewerbsgrundsätzen. Insbesondere wird er nicht:

a) Mitarbeiter/Freelancer von C&C unlauter zur Kündigung bewegen,
b) als Vermittler für solche Personen auftreten.

19.2 Vertragsstrafe pro Verstoß: 5.000 EUR; bei fortdauerndem Verstoß pro angefangene Woche bis max. 50.000 EUR.

19.3 Übernimmt der Kunde Mitarbeiter/Freelancer von C&C, fällt eine Vermittlungsgebühr von 35 % des Bruttojahresgehalts an.

19.4 Der Kunde muss C&C über alle geplanten und abgeschlossenen Verträge informieren.

20. Kündigung, Breakup Fee

20.1 Der Kunde kann mit 2-wöchiger Frist kündigen. Bei Kündigung ist weiterhin die Vergütung bis zum Kündigungsdatum zu zahlen und zusätzlich eine Breakup Fee von 20 % der Gesamtsumme, mindestens 10.000 EUR, maximal jedoch die verbleibende Vergütung.

20.2 C&C kann kündigen, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten verletzt oder Schlüsselpersonal ausfällt.

Modul C: Besonderer Teil – Talent Acquisition

21. Geltungsbereich

Module A und C gelten für die Personalvermittlung.

22. Informationspflichten

22.1 Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen bereit; C&C behandelt diese vertraulich.

22.2 Der Kunde darf Daten nur zweckgebunden verwenden.

22.3 Beide Parteien halten Datenschutzgesetze ein.

22.4 Meldet der Kunde nicht binnen 3 Tagen, dass ein Kandidat bereits bekannt war, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

23. Vergütung, Bewerbungskosten, Vertragsstrafe

23.1 Der Provisionsanspruch entsteht bei Abschluss eines Hauptvertrags (Arbeits-, Dienst-, Kooperationsvertrag etc.) zwischen Kunde und Kandidat.

23.2 Der Kunde muss C&C binnen 5 Tagen über den Abschluss informieren; bei Verstoß Vertragsstrafe: 5.000 EUR.

23.3 Abschluss nach Profilvorlage gilt unwiderlegbar als durch C&C initiiert.

23.4 Die tatsächlichen Qualifikationen des Kandidaten sind für die Vergütung irrelevant. Auch abweichende Vertragsinhalte ändern den Provisionsanspruch nicht.

23.5 Nicht erfolgsbezogene Vergütung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.

23.6 Kündigt der Kunde den Hauptvertrag oder tritt der Kandidat nicht an, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

23.7 Vorstellungskosten sind vom Kunden zu erstatten.

24. Gewährleistung, Haftung

24.1 Informationen über Kandidaten stammen von diesen oder Dritten; C&C übernimmt keine Gewähr.

24.2 Keine Haftung für persönliche, fachliche oder charakterliche Eignung.

24.3 Keine Garantie für Arbeitserfolg oder Verbleib.

24.4 Bei durch den Kunden verursachten Verstößen stellt der Kunde C&C von Ansprüchen frei.

25. Kündigung

25.1 Vermittlungsverträge können jederzeit fristlos beendet werden.

25.2 Wird innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende ein Arbeitsverhältnis mit einem vorgeschlagenen Kandidaten geschlossen, ist die volle Vergütung fällig.